Irada Abbasova, M.A., M.P.S. Übersetzerin und Dolmetscherin Aserbaidschanisch - Deutsch in Frankfurt am Main

Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin

Irada Abbasova - beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin in Frankfurt am Main
Landgericht Frankfurt am Main
Allgemein ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin
Seit 2011
Hauptberuflich Übersetzerin und Dolmetscherin
BDÜ
Mitglied seit 2016

Irada Abbasova auf einen Blick

Irada Abbasova ist eine vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main allgemein ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Aserbaidschanisch und Deutsch mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten und Notaren in ganz Deutschland anerkannt.

Tätigkeit
Allgemein ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin (Landgericht Frankfurt am Main)
Sprachrichtungen
Aserbaidschanisch nach Deutsch und Deutsch nach Aserbaidschanisch
Leistungen
Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten, Dolmetschen (konsekutiv, simultan, Flüsterdolmetschen), Korrekturlesen
Adresse
Letzter Hasenpfad 13, 60598 Frankfurt am Main
Telefon
+49 69 46939010
Mobil und WhatsApp
+49 171 8930304
E-Mail
[email protected]
Preise
Festpreise für Standarddokumente wie Urkunden, Zeugnisse und Bescheinigungen, sonst nach Umfang. Sonderkonditionen bei größeren Aufträgen.
Erfahrung
Seit 2011 hauptberuflich als Übersetzerin und Dolmetscherin tätig, seit 2016 Mitglied im BDÜ
Frankfurt am Main

Über mich

Ich habe 1998 die Fakultät für Internationale Beziehungen an der Staatlichen Universität Baku mit einem Bachelor-Diplom abgeschlossen. Anschließend habe ich an der Humboldt Universität zu Berlin im Fach „Zentralasien und Kaukasien” das Masterstudium aufgenommen und es erfolgreich abgeschlossen (Abschluss: Master of Arts; M.A.). Weiterhin habe ich ein zweites Masterstudium an der Universität Hamburg im Aufbaustudiengang “Sicherheitspolitik und Friedensforschung (Master of Peace and Security Studies; M.P.S.)“ absolviert.

Seit 2011 bin ich hauptberuflich als offizielle Übersetzerin und Dolmetscherin tätig. Seit 2016 bin ich Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).

Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)

Leistungen

Übersetzungen

Als vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main allgemein ermächtigte Übersetzerin für Aserbaidschanisch kann ich auf Wunsch beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente in der Sprachkombination Aserbaidschanisch<>Deutsch anfertigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der zu übersetzende Text für die medizinische, juristische, technische oder eine andere Branche benötigt wird. Ich biete auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene und fachspezifische Übersetzungen für unternehmerische und private Belange sowie für öffentliche Institutionen wie Ämter, Behörden, Notare und Gerichte an.

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Dolmetschen

Als beeidigte Dolmetscherin der deutschen und aserbaidschanischen Sprache stehe ich geschäftlichen sowie privaten Kunden bei Behördengängen, Konferenzen, Geschäftstreffen und anderen Veranstaltungen zur Verfügung, um eine reibungslose und präzise Kommunikation zwischen beiden Sprachen und Kulturen zu ermöglichen. Ich biete Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen und Flüsterdolmetschen an, um Ihren spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

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Beglaubigungen

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Als beeidigte / ermächtigte Übersetzerin beglaubige ich meine Übersetzungen. Durch die Beglaubigungsformel, Siegel sowie Unterschrift versehen sind meine Übersetzungen zum allgemeinen Rechtsverkehr zugelassen und werden von allen öffentlichen Einrichtungen anerkannt.

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Korrekturlesen

Ich sorge für die Feinabstimmung Ihrer Texte, um Grammatikfehler, Stilfragen und sprachliche Nuancen zu perfektionieren. Mit einem Auge für Details verbessere ich die Qualität Ihrer Texte.

Dokument übersetzen lassen?

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Möchten Sie eine beglaubigte Übersetzung in Sprachkombinationen Aserbaidschanisch <> Deutsch anfertigen lassen und sind auf der Suche nach einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer:in, einem allgemein ermächtigten Übersetzer:in oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer:in? Die Bezeichnung für beeidigte Übersetzer:innen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Es besteht jedoch keinen Unterschied zwischen einem „vereidigten“, „beeidigten“, „öffentlich bestellten“ und „ermächtigten“ Übersetzer:in. Es handelt sich bei allen Begriffen um eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, der vom zuständigen Gericht befugt wurde, für bestimmte Sprachen Übersetzungen anzufertigen sowie deren Richtigkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original zu bestätigen. Für bestätigte Übersetzungen (umgangssprachlich auch „beglaubigte Übersetzungen“ amtliche Übersetzungen) in den Sprachrichtungen Aserbaidschanisch <> Deutsch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Der Preis für eine Übersetzung berechnet sich grundsätzlich nach der übersetzten Menge. Für Standarddokumente wie Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen usw. biete ich Festpreise an. Bei größerem Auftragsvolumen oder bei dauerhafter Zusammenarbeit gewähre ich meinen Kunden Sonderkonditionen. Für genaue Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Anfrage

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot zu erstellen